Monatlich statt einmalig.
Die Provision fällt wiederkehrend für bezahlte, provisionsfähige Abo-Zeiträume an – solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Sie sind von unseren Softwarelösungen überzeugt? Teilen Sie Ihre Erfahrung mit anderen Unternehmen. Für jeden erfolgreich vermittelten, provisionsfähigen Abonnementvertrag erhalten Sie 10 % der monatlichen Netto-Abogebühren. Wiederkehrend – nicht nur einmalig.

Aus einer guten Erfahrung kann eine langfristige Zusammenarbeit werden. Und wenn daraus ein neuer Abonnementkunde entsteht, möchten wir Sie an diesem Erfolg beteiligen.
Die Provision fällt wiederkehrend für bezahlte, provisionsfähige Abo-Zeiträume an – solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie geben den Anstoß. Unser SWS-Team kümmert sich um die individuelle Beratung, das Angebot und die Umsetzung.
Eine registrierte und bestätigte Empfehlung wird einem Vertragsabschluss eindeutig zugeordnet und nachvollziehbar abgerechnet.
Einfach ausprobieren: Bewegen Sie die Regler und sehen Sie direkt, wie sich die Zahl der vermittelten Abos auf Ihre mögliche Provision auswirkt.
Unverbindliche Beispielrechnung bei zwölf durchgehend aktiven, vollständig bezahlten Abomonaten und gleichbleibenden Preisen. Tatsächliche Provisionen richten sich nach den Teilnahmebedingungen. Beträge vor Steuern.
Das Empfehlungsprogramm soll unkompliziert bleiben. Sie kennen die richtigen Menschen. Wir kümmern uns um die passende Softwarelösung.
Sie empfehlen unsere Lösungen einem Unternehmen, das davon profitieren könnte.
Ihre Empfehlung wird vor Vertragsabschluss registriert und von SWS bestätigt.
Unser Team berät den Interessenten und begleitet den Abschluss des Abonnements.
Für bezahlte, provisionsfähige Abo-Zeiträume werden Ihnen 10 % gutgeschrieben.
Sie öffnen die Tür. Wir kümmern uns um den Rest.
Unser Empfehlungsprogramm setzt auf nachvollziehbare Regeln: Entscheidend sind eine bestätigte Vermittlung, ein neuer Abonnementvertrag und der tatsächlich bezahlte Netto-Abo-Umsatz.
Die Empfehlung muss vor Abschluss registriert werden. Bereits aktive Verkaufschancen sind ausgeschlossen.
Einmalige Einrichtung, Schulungen und Individualentwicklungen sind grundsätzlich ausgenommen.
Die Provision orientiert sich am jeweils bezahlten, provisionsfähigen Abonnement. Bei Vertragsende entfällt sie.
Vergütet werden die von Ihnen selbst vermittelten und bestätigten Verträge.
Für bezahlte, provisionsfähige Leistungszeiträume während der berechtigten Laufzeit des vermittelten Abonnements. Maßgeblich sind die finalen Teilnahmebedingungen.
Ja, mehrere eigenständige, bestätigte Vermittlungen sind möglich.
Nein. Sie stellen den Kontakt her; SWS übernimmt Beratung, Angebotserstellung und Vertragsabwicklung.
Nein, vorgesehen sind nur laufende, provisionsfähige Netto-Abogebühren. Einmalige Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Geplant ist eine monatliche Abrechnung auf Basis der eingegangenen Zahlungen. Die genaue Abwicklung wird in den Teilnahmebedingungen festgelegt.
Sie kennen ein Unternehmen, das von unseren Softwarelösungen profitieren könnte? Sprechen Sie uns an und lassen Sie Ihre Empfehlung registrieren.
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